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Stiftung der Schweizerischen Landesausstellung 1939
Fachstelle Kultur, Direktion Justiz und Inneres Kanton Zürich
CH - 8090 Zürich
Förderung von Projekten gesamtschweizerischer oder überregionaler Bedeutung
Förderung schweizerischer Kunst und Forschung. Jahressumme: Fr. 80'000.-. Beiträge: Fr. 1'000.- bis 10'000.-.
Sparten: Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater.
Förderungsart: Allgemein in allen Sparten: Kostenleistungen an Veranstaltungen und Auftritte mit ausdrücklich gesamtschweizerischer, überregionaler Bedeutung. Bildende Kunst: Kostenleistungen an Ausstellungen und Publikationen. Literatur: Druckkostenbeiträge.
Bedingungen: Gefördert werden in der Regel fristgerecht eingereichte Projekte von gesamtschweizerischer, überregionaler Bedeutung, die zum Zeitpunkt der Stiftungsratssitzung noch nicht abgeschlossen sind.
Termine: Einreichefrist: jeweils 1. Januar bis 31. März (Stiftungsratssitzung Mitte des Jahres).
Besonderheiten, Gesuche: Gesuche mit folgenden Merkmalen werden in der Regel abgelehnt: Stipendien für wissenschaftliche und/oder künstlerische Ausbildung, Überbrückungshilfen; Gagen an die künstlerische Elite; Sponsoring, regelmässige Unterstützung, wiederkehrende Beiträge, Betriebskosten; Lizentiatsarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften, Festschriften, Zeitschriften, Jugendlektüre, Übersetzungen; Film-, Video-, Drehbuchprojekte; Material-/Baukosten, allgemeine Unkosten, Reisespesen; Tagungen, Kongresse, Workshops, Symposien; Tonträger-Produktionen; Projekte, welche die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung übersteigen; Projekte von lokaler Bedeutung.
Einordnung
Quelle: BAK OFC UFC (national)
Generiert am 03. September 2010, 06:07 Uhr