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Burgergemeinde Bern Kulturförderung

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Sparten: Architektur, Comic, Design, Film, Jazz, Klassik, Kleinkunst, Literatur, Neue Medien, Rock/Pop/Chanson, Tanz, Theater, World Music, visuelle Kunst

Regionen: Bern

Zweck: Ziel der Förderung der Burgergemeinde ist die Stärkung des Kulturschaffens und Kulturgeschehens in und um Bern sowie die Pflege des bernischen Kulturerbes.

Förderschwerpunkte: Kulturelle Projekte aller Sparten, ob von Professionellen oder von Laien, können gefördert werden, wenn ein deutlicher Bernbezug gegeben ist: Darunter werden Aktivitäten in Bern, für die Berner Bevölkerung oder über Bern verstanden.

Ausschlusskriterien: Grundsätzlich nicht unterstützt werden:
- Diplom- und Abschlussproduktionen / -arbeiten
- Projekte anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- Preise, Stipendien und Ähnliches, die durch Dritte unter deren Namen vergeben werden
- Projekte / Tourneen, die sich ausschliesslich ausserhalb des Kantons Bern abspielen
- Werkbeiträge, im Sinn von Grundfinanzierungen künstlerischer Tätigkeiten ohne konkreten Projektbezug
- Infrastrukturausbau und -erneuerung
Grundsätzlich möglich sind jedoch Beiträge an Ingangsetzungskosten, wenn das Zustandekommen eines Vorhabens davon abhängig ist
- Administrative, koordinative Stellen, Berufsverbände, Interessenvertretungen
- Benefizveranstaltungen, wenn kulturelle Leistungen der Einwerbung von Mitteln für andere Ziele dienen.

Gesuche: Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie ihren Antrag aussagekräftig präsentieren. Bei der Beurteilung werden namentlich Qualität, Ausstrahlung, Aktualität und Innovationskraft der präsentierten Projekte berücksichtigt. Die Eingabe erfolgt online.

Abgabedatum: Anträge werden nur bearbeitet, wenn sie rechtzeitig online übermittelt und im Bereich 'Beilagen' die dort geforderten Dokumente hochgeladen werden. Ab 2015 (erste Eingabefrist 28. November 2014) beträgt die Bearbeitungszeit für kleinere bis mittlere Beitragswünsche ca. drei Monate. Bei Gutsprachen grösserer Beiträge hängt der Beschluss von mehreren zuständigen Gremien ab, die Beschlussfassung dauert dann entsprechend länger (Einreichfristen s.u.). Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kultursekretariat auf (031 328 86 02).

Bemerkungen: Im Falle einer Beitragsprechung wird ein Hinweis auf das Engagement der Burgergemeinde Bern erwartet. Beiträge werden unter dem Vorbehalt der Nennung ausgezahlt. Planen Sie bei der Antragstellung daher ausreichend Zeit ein, um die Erwähnung in Ihren Werbemitteln/Publikationen etc. zu gewährleisten.

Webseite:
E-Mail: gesuche@bgbern.ch
Telefon: +41 31 32 88 601

Burgergemeinde Bern – Burgerkanzlei
Bahnhofplatz 2
Postfach
CH-3001 Bern