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Zentralschweizer Filmförderung

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Sparten: Film

Regionen: Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug

Zweck: Die Zentralschweizer Filmförderung unterstützt Filmschaffende aus der Region bei der Entwicklung, Realisierung und Verbreitung ihrer Projekte. Sie setzt sich für die Stärkung des audiovisuellen Schaffens in den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug ein.

Förderbereiche: Projektentwicklung (Recherche und Treatment, Drehbuch/-vorlage), Herstellung (inkl. Postproduktion), Postproduktion, Auswertung (Festival- und Kinoauswertung).

Sparten: Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilm, Serielle Formate, sowie
Transmedia, 360 Grad- und Virtual Reality-Produktionen.

Förderschwerpunkte: Professionalität, Qualität, Relevanz, Resonanz, Innovation, Stimmigkeit, Realisierbarkeit, Auswertungspotential, Nachhaltigkeit

Ausschlusskriterien: Gesuche können von professionellen Filmschaffenden und unabhängigen Produktions- und Verleihfirmen mit oder ohne Geschäftssitz im angefragten Kanton eingereicht werden. Details sind den Richtlinien zu entnehmen..

Gesuche: Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden, komprimierten pdf-Datei auf der Gesuchsplattform der Zentralschweizer Filmförderung eingereicht werden.

Abgabedatum: Pro Jahr gibt es vier Eingabetermine, welche der Webseite zu entnehmen sind.

Webseite:
E-Mail: Zentralschweizerfilmfoerderung@lu.ch

Zentralschweizer Filmförderung Geschäftsstelle
Bahnhofstrasse 18
CH-6002 Luzern