Bundesamt für Kultur (BAK), Dienst Filmförderung
Die Sektion Film des Bundesamtes für Kultur unterstützt die unabhängige Produktion von Schweizer Filmen und von Gemeinschaftsproduktionen.
Förderung des Schweizer Films
Stiftungen
Sparten: Film
Regionen: ganze Schweiz
Zweck: Die Sektion Film des Bundesamtes für Kultur unterstützt die unabhängige Produktion von Schweizer Filmen und von Gemeinschaftsproduktionen. Gemäss Filmgesetz (FiG) wird ein Film als «Schweizer Film» betrachtet, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Definition bezieht sich auf formale Kriterien und nicht auf inhaltliche.
Förderschwerpunkte: Selektive Filmförderung, Erfolgsabhängige Filmförderung (Succes Cinéma), Förderung der Filmkultur
Ausschlusskriterien: Als Schweizer Film gilt ein Film, der zu einem wesentlichen Teil von einer Autorin oder einem Autor mit schweizerischer Nationalität oder mit Wohnsitz in der Schweiz realisiert wurde; von einer natürlichen Person mit Wohnsitz oder von einer Unternehmung mit Sitz in der Schweiz produziert wurde, an deren Eigen- und Fremdkapital sowie deren Geschäftsleitung mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beteiligt sind; mit künstlerischen und technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schweizerischer Nationalität oder mit Wohnsitz in der Schweiz und durch filmtechnische Betriebe in der Schweiz hergestellt wurde.
Gesuche: Die Gesuche müssen fristgerecht (siehe Sitzungskalender des Begutachtungsausschusses) vor Produktionsbeginn eingereicht werden (Anmeldeformulare auf der Homepage).
Kontakt
Webseite: http://www.bak.admin.ch/film
E-Mail: cinema.film@bak.admin.ch
Telefon: +41 31 32 29 271
Fax: +41 31 32 25 771
Postadresse
Bundesamt für Kultur (BAK), Dienst Filmförderung
Hallwylstrasse 15
CH-3003 Bern